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Ab 2012 geänderte Zuständigkeiten für Pflegegeldanträge
Montag, 19. Dezember 2011
Für die Zuerkennung und Auszahlung des Pflegegeldes sind ab 1.1.2012 folgende Stellen zuständig:
- für BezieherInnen einer Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung: die jeweilige Pensions- bzw. Sozialversicherungsanstalt
- für BezieherInnen einer Vollrente, deren Pflegebedarf auf einen (Dienst-)Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist: der jeweilige Unfallversicherungsträger.
(im Bereich der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt: die Pensionsversicherungsanstalt) - für BezieherInnen eines Beamtenruhe- oder Versorgungsgenusses: die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
- für pensionierte BeamtInnen der Österreichischen Bundesbahnen: die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
- für BezieherInnen einer Leistung aus der Kriegsopferversorgung, der Heeresversorgung, nach dem Verbrechensopfergesetz und nach dem Impfschadengesetz: das Bundessozialamt und seine Landesstellen
- für BezieherInnen einer Leistung nach dem Opferfürsorgegesetz: die Pensionsversicherungsanstalt
- für alle anderen Personen: die Pensionsversicherungsanstalt
Bitte fragen Sie bei Bedarf nach. Die MitarbeiterInnen des SeniorInnenbüros geben gerne Auskunft über die neuen Bestimmungen: Tel. Nr.: 4000 - 8580.
Für Fragen zum Pflegegeld stehen Ihnen auch die MitarbeiterInnen des Pflegetelefons gerne zur Verfügung:
0800 20 16 22
von Montag bis Freitag 8:00 – 16:00 Uhr
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