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Ab 2012 geänderte Zuständigkeiten für Pflegegeldanträge

Montag, 19. Dezember 2011

Auf Grund des Pflegegeldreformgesetzes 2012 übernimmt der Bund ab 1.1.2012 die Bewilligung und Auszahlung sämtlicher Pflegegelder. Ab 2012 gibt es daher keine Auszahlungen nach Landespflegegeldgesetz mehr (ausgenommen Nachzahlungen).


Für die Zuerkennung und Auszahlung des Pflegegeldes sind ab 1.1.2012 folgende Stellen zuständig:


Bitte fragen Sie bei Bedarf nach. Die MitarbeiterInnen des SeniorInnenbüros geben gerne Auskunft über die neuen Bestimmungen: Tel. Nr.: 4000 - 8580.

Für Fragen zum Pflegegeld stehen Ihnen auch die MitarbeiterInnen des Pflegetelefons gerne zur Verfügung:
0800 20 16 22
von Montag bis Freitag  8:00 – 16:00 Uhr 

 

 

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