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Kuraufenthalte und Rehabilitation
Erholungs-, Kur- und Rehabilitationsaufenthalte, die von einem Sozialversicherungsträger, also von der Krankenkasse, Pensionsversicherung oder Unfallversicherung bezahlt oder bezuschusst werden, müssen durch einen praktischen Arzt befürwortet sein.
Antragsformulare liegen auf bei:
- Krankenkassen
- Bezirksstellen der Gebietskrankenkasse
- bei vielen Ärzten
Kostenbeitrag für Rehabilitationsaufenthalte:
Ein täglicher Kostenbeitrag von € 6,83 pro Tag, für maximal 28 Tage jährlich, ist vor Antritt zu bezahlen.
Kostenbeitrag für Kuraufenthalte:
Der Kostenbeitrag ist nach dem Einkommen gestaffelt:
- bis zu einem Einkommen von € 1.328,38: € 6,83 pro Tag
- bis zu einem Einkommen von € 1.909,77: € 12,08 pro Tag
- darüber: € 17,389 pro Tag.
Von dieser Gebühr sind befreit:
Personen, deren Einkommen € 747 nicht übersteigt bzw. die – bei Bewilligung durch die Krankenkasse (Rehabilitationsaufenthalte) – von der Rezeptgebühr befreit sind.
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