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Kuraufenthalte und Rehabilitation

Erholungs-, Kur- und Rehabilitationsaufenthalte, die von einem Sozialversicherungsträger, also von der Krankenkasse, Pensionsversicherung oder Unfallversicherung bezahlt oder bezuschusst werden, müssen durch einen praktischen Arzt befürwortet sein.

Antragsformulare liegen auf bei:

  • Krankenkassen
  • Bezirksstellen der Gebietskrankenkasse
  • bei vielen Ärzten

Kostenbeitrag für Rehabilitationsaufenthalte:

Ein täglicher Kostenbeitrag von € 6,83 pro Tag, für maximal 28 Tage jährlich, ist vor Antritt zu bezahlen.

Kostenbeitrag für Kuraufenthalte:

Der Kostenbeitrag ist nach dem Einkommen gestaffelt:

  • bis zu einem Einkommen von € 1.328,38: € 6,83 pro Tag
  • bis zu einem Einkommen von € 1.909,77: € 12,08 pro Tag
  • darüber: € 17,389 pro Tag.

Von dieser Gebühr sind befreit:

Personen, deren Einkommen € 747 nicht übersteigt bzw. die – bei Bewilligung durch die Krankenkasse (Rehabilitationsaufenthalte) – von der Rezeptgebühr befreit sind.

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