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Wohnbeihilfen
Grundsätzlich gibt es für SeniorInnen drei Möglichkeiten, einen Zuschuss für die Miete bzw. die Betriebskosten zu erhalten:
Wohnbeihilfe des Landes Wien
Diese wird bei der Magistratsabteilung 50 beantragt und soll den Unterschied zwischen zumutbarem und tatsächlichem Mietaufwand abdecken. Die Wohnbeihilfe ist für alle Mietwohnungen in Wien möglich, bei einem maximalen Nettoeinkommen von ca. € 1.200 für 1 Person bzw. von ca. € 1.500 (Familieneinkommen) für 2 Personen.
Nähere Auskünfte: MA 50, 1190 Wien, Heiligenstädter Straße 31/III,Tel: 4000 - 74885 bis 74889 (Mo, Di, Do, Fr 8 - 13 Uhr, Do 15.30 - 17.30 Uhr).
Mietbeihilfe für Pensionist/innen
Diese zusätzliche Beihilfe gibt es nur für Pensionist/innen, wenn durch die Wohnkosten ein festgelegtes Mindesteinkommen unterschritten wird. Hier können auch die Betriebskosten berücksichtigt werden. Die maximale Förderung ist bei 2 Personen im Haushalt mit € 251,60 pro Monat begrenzt.
Die Mietbeihilfe kann unter Umständen auch zusätzlich zu einer Wohnbeihilfe bezogen werden bzw. auch dann, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung der Wohnbeihilfe nicht gegeben sind.
Mietzinsbeihilfe Antrag durch das Finanzamt
Wenn durch die Entscheidung der Schlichtungsstelle der Mietzins für maximal 10 Jahre wegen notwendiger Renovierungsarbeiten (z.B. Sockelsanierung) angehoben wird, ist eine zusätzliche Beihilfe vom Wohnsitzfinanzamt möglich.
Für Sozialhilfeempfänger/innen wird die Zahlung der Wohnkosten ebenfalls durch die Magistratsabteilung 40 (Gesundheitswesen und Soziales) über das zuständige Sozialzentrum unterstützt.
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